Mietrecht

Ob als Vermieter oder als Mieter – der Mietvertrag bildet die Grundlage für die Rechtsbeziehung. Sollte es zur Auseinandersetzung kommen, nehmen wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht wahr.

Unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Wohnraum- und Gewerbemietverhältnisse
  • Mietvertragsgestaltung und -prüfung
  • Kündigungs- und Räumungsverfahren
  • Forderungseinzug bei Mietrückständen
  • Mietminderung
  • Mieterhöhung