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„Bauen ist eine Lust, doch nicht selten endet es im Frust.“ (Harald Sperling 1961, Dipl.-Ing.)
Wir stehen Ihnen bereits bei der Prüfung der Bauverträge zur Seite, um solchem Frust vorzubeugen. Im Streitfall vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.
Unsere Beratungsschwerpunkte:
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privates Baurecht für Bauherren
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Vertragsgestaltung und -prüfung
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Architektenrecht und Architektenhaftung
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Werkvertragsrecht
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